Empfehlungen für eine wirkungsvolle Reduktion der Belastung mit hormonschädlichen Pestiziden und Bioziden
Ab Juni 2018 werden erstmals chemische Substanzen auf ihre hormonschädlichen Eigenschaften auf Grundlage abgestimmter wissenschaftlicher Kriterien und Bewertungsverfahren reguliert.
Mit rund fünf Jahren Verspätung werden damit rechtliche Vorgaben zunächst für Biozidprodukte, im November auch für Pestizide implementiert. Diese regulativen Maßnahmen weisen in die richtige Richtung, ausreichend sind sie aus Sicht von PAN Germany aber nicht, um in absehbarer Zeit die Belastungen für Mensch und Umwelt durch sog. endokrine Disruptoren (EDs) wirkungsvoll zu senken. Um dieses festgeschriebene Schutzziel der EU tatsächlich zu erreichen, besteht weiterhin Handlungsbedarf.